Wir sind Beschluss-Erfüller

Ein Verwalter ist für die Umsetzung der Willenserklärungen einer Gemeinschaft verantwortlich. Dies ist gesetzlich gesehen seine wichtigste Aufgabe.

Natürlich gibt es verschiedene Gründe, warum das nicht immer zeitnah möglich ist. Ausreden und eine schlechte Verwaltung sind kein Grund gefasste Beschlüsse über Monate nicht umzusetzen oder zu beauftragen – darunter leiden ihr Eigentum, Ihr Mieter und  Sie  selbst.

Wir verstehen einen schriftlichen Beschluss der Gemeinschaft, der zuvor von uns rechtlich geprüft wurde, als Auftrag an uns und leisten als ihr Dienstleister unsere Arbeit.

Die Beschlüsse umfassen:

  • kleine Reparaturen

  • über die Anstellungen von neuen Dienstleistern

  • bis hin zu großen Instandhaltungen alle Kosten- und Interessenspositionen der Eigentümer.

  • Alle Beschlüsse sind Ausdruck des Willens der Gemeinschaft.

 

Unser Versprechen

Gut informiert vor der Beschlussfassung

Die korrekte Umsetzung beginnt bei uns bereits im Vorfeld des Beschlusses. Die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. drei vergleichbare Angebote vorzulegen und die korrekte Formulierung und Prüfung einer möglichen Finanzierung des Beschlusses finden vor der Eigentümerversammlung statt. Durch eine ausführliche Information an alle Eigentümer im Rahmen der Einladung und die rechtliche Überprüfung des Inhaltes sorgen dafür, dass eine Anfechtung der Beschlüsse in unseren Gemeinschaften selten vorkommt.

Die Versammlungsleitung ist stets bedacht, alle Eigentümer vorab zu informieren und alle nötigen Informationen in unserem Kundenportal oder per Post zur Verfügung zu stellen. Natürlich ist die Einhaltung der Ladungsfrist bei Versammlungen selbstverständlich. So können auch jene Eigentümer, die nicht anreisen oder online teilnehmen wollen, über Vollmacht ihre Meinung äußern und haben alle nötigen Informationen erhalten.

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